Mögen Richter etwa keinen Schlager? Das Landgericht München I hat eine Schlager-CD mit dem Titel «Die Hit Giganten. Die besten Schlager aller Zeiten» verboten. Darauf ist auch der Schlager-Klassiker „Ein bisschen Frieden“, von Grandprix-Gewinnerin Nicole. Allerdings soll die CD nicht aus dem Verkehr gezogen werden, weil der Schlager bei den Richtern nicht gut ankommt, sondern weil wichtige Informationen zur Entstehung mancher Schlager auf der CD fehlen. Denn auf der CD sind auch Lieder zu finden, bei denen es sich nicht um die Originalaufnahmen, sondern um später noch einmal eingespielte Neuaufnahmen der Schlager handelte – sogenannte Re-Recordings.
Dass nicht nur die Originalaufnahmen der Künstler auf der CD seien, müsse auf der Vorderseite des Covers klar und unmissverständlich zu erkennen sein, entschied das Gericht, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag hieß.
Konkret ging es um die Schlager Klassiker «Ein bißchen Frieden» von Nicole, «Er gehört zu mir» von Marianne Rosenberg und «Anita» von Costa Cordalis. SonyMusic hat die exklusiven Verwertungsrechte an den Originalaufnahmen und war nicht damit einverstanden, dass Re-Recordings so billig verkauft werden. Das Gericht sah das auch so.
«Nach Ansicht der Kammer erwarten potenzielle Käufer einer Schlager-Compilation, dass auf dieser diejenigen Aufnahmen enthalten sind, die sie aus dem Radio kennen», teilte das Gericht mit. «Dies sind aber nach Auffassung der Kammer in der Regel Aufnahmen aus der Zeit, in der der betreffende Song erstmals Bekanntheit bei einem breiten Publikum erlangte.» Das Urteil (Az. 33 O 6490/20) ist noch nicht rechtskräftig.